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Thema: Unfallsituation - Einsatzfahrt zum Gerätehaus mit privat PKW

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    um eins klarzustellen- die ffw hat auf der anfahrt zu dringlichen einsätzen zum gerätehaus sonderrechte.
    es gibt aber regionen wo dies per dienstanweisung verboten ist.
    das bundesrecht dominiert aber, und somit endet eine ordnugs oder strafrechtsprüfung mit dem subsummieren des !§ 34 stgb!, analog siehe owig.
    dies ist in der rechtssprechung gefestigt.
    ein ausschluß aus der ffw ist somit rechtlich mit hoher wahrscheinlichkeit auch nicht haltbar.
    ich denke den § 34 muß ich hier nicht noch einmal definieren, und auch nicht wie er zu interpretieren ist.
    weiter ist meiner meinung (und meiner strafrechtsausbildung) nach die Vu - flucht nach dem anruf ( soviel zeit muß vor ort sein-110)bei der pol ausgehebelt. würde es die pol anweisen, würde ich aber an der schadensstelle verbleiben.

    ich würde mich freuen wenn die sonderrechtsdiskussion endlich ein ende hätte, die ffw kann die sonderrechte nicht untersagen. das problem ist nur das der ffw angehörige sie den anderen verkehrs-tn nicht zeigen kann.
    da es ja wie man weiß genug bumsbirnen in der fw gibt, die im straßenverkehr ausrasten würden wenn sie hören würden das sie sonderrechte haben, muß man halt irgendwas in den raum stellen ,um das schlimmste zu vermeiden.

    die ausbildung in der ffw ist halt meist ein besserer umtrunk und keine rechtliche überprüfung von maßnahmen und verhaltensweisen.--leider--

    bitte nicht sauer sein, ich spreche aus erfahrung.

    ps..nach 5 minuten atemstillstand ist in der regel feierabend...was sind da 3 minuten???????????????????????????????????????!!!! !!!

  2. #2
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    betr Einsatztaktik

    Es ist sicherlich schwer eine fremde AAO nur Via net auseinanderzuklamüsern

    seit aber getrost es gibt FF die N U R mit vollbesetztem Zug ausrücken;


    betr Warten bei Eigenunfall

    Es gab ein Urteil das ein Verkehrsteilnehmer eine angemessene Zeit nach einem Unfall an der Örtlichkeit zu verbleiben hat.
    Anschliessend ist die Pol zu verständigen

    in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering; wenn bei schnellstmöglicher Meldung an die Pol handelt es sich nicht um unerlaubtes Entfernen

    Wichtig ist aber das man vorher sich mit der Polizei kurz zu schliesen ob diese die Meinung auch teilt und ggf ein gemeinsames Proc festzulegen.

    Damit sollten dann alle Klarheiten bereinigt sein
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  3. #3
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    Zitat Zitat von hannibal
    in diesem Fall ist meines Erachtens nach die angemessene Zeit sehr gering;
    Die angessene Zeit warten bezieht sich nicht auf wie eilig du es hast, sondern auf wann könnte der Unfallgegner kommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    quizfrage:

    gab es dazu schon ein Urteil

    @ alex22

    ein komplettes LF wegen Sachschaden aus dem Verkehr zu ziehen find ich recht mutig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #5
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    Warum denken hier manche, nur weil sie in der Feuerwehr sind stehen sie über den Gesetzen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Ich stehe nicht über den Gesetzen, ich finde das hier ist eine Auslegungssache..

    und das man nicht einfach weg fahren sollte sondern vorher sich schlau machen wie die Rechtslage ist und wie die örtliche Pol sie auslegt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  7. #7
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    Ich würde - je nach Schwere des Unfalls - auch weiterfahren und das ganze dann im GH über Funk oder Telefon der Pol melden.

    @Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.
    MFG Flo

  8. #8
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    @Alex22: Ich würde mal sagen, dass die Leute der Hiorgs nicht ÜBER dem Gesetz stehen aber, dass das wir Gesetze eher etwas "dehnen" können als andere.
    Wenn ich knallhart eine Straftat begehe, dann hat das nichts mit dehnen zu tun, hier gibts nichts zum Auslegen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von thorben1248
    um eins klarzustellen- die ffw hat auf der anfahrt zu dringlichen einsätzen zum gerätehaus sonderrechte.
    Sorry, aber hier geht es nicht um Sonderrechte.
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