Original geschrieben von Ebi
Hi,
auch ich bin der Meinung dass es zwingend notwendig ist, sich bei der zuständigen Leitstelle an- bzw. abzumelden.
Aber--
genau was schleifenrudi beschreibt, wäre so ein typischer Fall für den
Not- und Anrufkanal 444
und für solche Fälle ist er auch gedacht.
mfg
Ebi
Verbeug und Händeklatsch ..... einer der es weiß ..... Sollten die Funkausbilder auch wissen, und auch so Lehren ! ( oder gem. RechtSchrVO : Lähren :-)

MfG