Hallo,
das ist genau geregelt in der PDV 810.3
Abmeldung vom Standort:
"Florian XYZ der Florian XYZ 8/19/1 verläßt Standort, auf der Fahrt zur Firma Ziegler nach Giengen/Brenz über A57 FR Köln. Geben Sie Kanal und Umschaltpunkt für Nachbarleitstelle."
"Florian XYZ 8/19/1 Umschaltpunkt ist Autobahnanschlußstelle ABC Stadt, Zuständig LSt ABC-Kreis Kanal 473"
Am Umschaltpunkt :
"Florian XYZ der Florian XYZ 8/19/1 verläßt Funkvehrkehrskeis DEF-Kreis schaltet Kanal 473 Anmeldung LSt ABC Kreis"
"Florian ABC der Florian XYZ 8/19/1 befindet sich auf Druchfaht durch Ihren Kreis auf der A57 FR Köln, Anmeldung auf Ihrem Funkverkehrskreis, geben Sie Umschaltpunkt für ..."
usw.
Der Kanalwechsel darf grundsätzlich nur durch die betriebsleitende Stelle (hier die Kreisleistellen) angeordnet werden. Ein Fw-Fzg. muß man aber auch nicht bei jeder LST anmelden (meine Meinung), bei einem RTW / KTW sieht es anders aus.