Es ging Etienne auch nicht ums Irritieren, sonder darum dass wie ja schön festgestellt hast mit der sonne, auch das Fernlicht ein doch recht stark gebündelter Lichtstrahl ist der die fähigkeit der Augen, klar zu sehen so stark (auch am tage - teste dazu mit einer taschenlampe mal selbst) einschränkt, dass klares sehen nicht mehr möglich sein kann.

Kurz:

Ein Blaulicht irritiert zwar, weil es ungewohnt für die anderen Verkehrsteilnehmer ist, aber klar sehen können sie trotzdem noch.
Das Fernlicht kann einen Fahrer so sehr blenden das er die Umgebung nicht mehr klar erkennen kann.


Abschließen kann man sagen:

Wenn ein Fahrzeug an einer roten Ampel steht und den RTW "übersieht" dann ist die Lichthupe eine durchaus gerechtfertigte Art, diesen zum "platz machen" auf zu fordern.

Wenn man aber "ständig" die Lichthupe betätigt, wird das kein Richter so schnell akzeptieren, weil das Fahrzeug ja schliesslich mit Blauen Warneinrichtungen ausgerüstet ist.


Ich denke mal, dass sollte einiges erklären ;)


MfG Fabsi