Ergebnis 1 bis 15 von 29

Thema: Kann man verhindern dass sich der BMD den Funk nach dem alarm wieder dicht macht?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    93/1 Gast
    Hey leute um dem streit hier mal ein ende zu setzten: Ja es es ein Melder der Feuerwehr, und ich habe bevor ich den Melder bekommen habe unserem Wehrführer die Situation erklärt und dass ich nachts unter der woche zz. nicht raus kann und er den Funkwecker auch jemanden geben kann der es vil. nötiger hat. Er hat dazu gesagt das der Melder im moment sowieso übrig ist denn alle leute die einen Melder benötigen einen haben und ich die sirene nicht gut von zuhause aus hören und zu trotz des "nachtproblems" zu den aktivesten der wehr gehören. Es ist ja nicht so dass ich nicht ausrücke nur halt unter der woche ab ca. 23 uhr nicht mehr.

    Der melder gehört wie ich schon erwähnt habe nicht mir, und ich will ihn wenn dann so öffnen das man das erstens von außen nicht sieht und man das ohne spuren wieder rückgängig machen kann. Also wenn ihr produktive vorschläge habt wäre ich euch sehr dankbar.

    PS: will wender jemanden einen Funkwecker vorenthalten der ihn dringender braucht als ich und Fremdes eigentum will ich auch nicht beschädigen also braucht ihr euch darüber auch nicht zu streiten.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Zitat Zitat von 93/1
    Der melder gehört wie ich schon erwähnt habe nicht mir, und ich will ihn wenn dann so öffnen das man das erstens von außen nicht sieht und man das ohne spuren wieder rückgängig machen kann.
    Servus!

    Wenn der FME nicht Dein Eigentum ist hat sich die Sache geklärt: Lass' ihn so, wie er ist. An fremdem Eigentum wird nicht gebastelt!
    Lösung: Kauf' Dir einen günstigen Scanner, damit kannst Du die Lagemeldung, die Dir scheinbar trotzdem sehr wichtig zu sein scheint, auch hören.
    Als kleiner Hinweis für Dich als "Newbie": Das oben genannte verstösst ausdrücklich gegen das TKG und ist nur als rein theoretische Lösung anzusehen. Jeglicher Gebrauch davon fällt in Deine eigene Verantwortung und ist strafbar.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
    93/1 Gast
    Ihr habt ja recht, es war ne blöde "schnapsidee" ich werd das ding sowieso nicht aufmachen, ist ja nicht meins und ein techniker bin ich ja auch nicht. meine erste idee war ja auch eigendlich nicht ans innenleben zu gehen sondern dem gerät mit irgendeinem signal vorzutäuschen das etwas im funk kommt damit er nicht gleich wieder dicht macht, hab nämlich mal gehört das diese alten geräte teileweise auf händy`s oder ähnlichem reagieren, habt ihr da vieleicht ne idee? dann müsste ich auch nichts ändern, wäre alles in ordnung und kaputtmachen kann ich dabei auch nichts. Oder eben die idee mit dem funkscanner aber das ist ja wieder nicht legal oder darf man so ein gerät besitzen?

  4. #4
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Besitzen darfst du einen Scanner nur hald nicht betreiben - zumindest nicht auf den BOS Frequenzen. Das mit dem Handy lass mal lieber bleiben! Da geht der Melder unter Umständen drauf.
    MFG Flo

  5. #5
    93/1 Gast
    ja dann ist das mit dem handy wohl keine gute idee. und einen scanner darf ich mir kaufen aber nicht betreiben, ist ja auch mal ein witz. gibts noch irgendeine legale methode die mich an mein ziel bringen würde ohne das ich an meinem Funkwecker rumschrauben muss?

  6. #6
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    1.480
    Ich sach mal kurz und knapp: Nein.
    MFG Flo

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Ätsch Freakmaster *g*

    Es gibt sie doch :)

    Du kannst dir einen FME-Tester kaufen... läuft sogar momentan eine Sammelbestellung, müsstest dann halt nur alle 30 sekunden drücken, solange nichts gesprochen wird...

    Gut ok, eine legale möglichkeit gibt es sowieso nicht, da das Abhören des BOS-Funkes verboten ist :)

    Aber rein theoretisch würde es damit funktionieren.

    MfG Fabsi

  8. #8
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Nur zum Scanner zur Erläuterung:
    Du darfst einen Scanner besitzen und auch betreiben, aber Du darfst keine nicht für Dich bestimmten Sendungen empfangen.

    Das heißt: Amateurfunk, deinen Funkkopfhöhrer, dein Babyfon oder Funk auf freien Frequenzen (z.B. LPD/Freenet) darfst Du hören.

    BOS-Funk, fremde Funktelefone, fremden Betriebsfunk (Taxi, Bus) darf man nicht hören.

    duese

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •