@Steffen112:

Danke für die informative Antwort. Heißt Abend- und Wochenendbereitschaft Wachbesetzung? Das ist natürlich dann wieder eine ganz andere Sache. Sollte zur Gefahrenabdeckung eine Wachbesetzung durch die FF erforderlich sein, geht das natürlich nur nach genauester Abstimmung mit der FF und dann sicher auch nicht überall.

@Jens1985:

Das mag man als junger Feuerwehrmann vielleicht so sehen, wenn man Spaß an seiner Tätigkeit hat. Wenn man werktags um 09:30 Uhr zur Ölspur und um 12:00 Uhr zur Türöffnung fährt sieht das ein Arbeitgeber trotz "Verpflichtung" und Zahlung von Verdienstausfall etwas anders. Außerdem dürfte bei den von Dir angegebenen Personalstärken bei den "normalen" Einsätzen die FF auch weiterhin alarmiert werden.

Gruß
Ameisenbär