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Thema: Kolone mit SoSi durch Nürnberg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    hmmm, gute Frage.

    Diese Beleuchtungstufen sind ein Relikt aus den vergangenen Zivilschutztagen (War damals glaub ich in der Kats-DV geregelt, die aber mittlerweile außer Kraft gesetzt ist). Da dürfte sich sicher in den entsprechenden Unterlage noch was finden lasse. Ich weiß nur, dass es eben mehrere Beleuchtungsstufen gibt (z.B. Fahrlicht, Tarnlicht, etc.) und dass die genannte Beleuchtungsstufe 2 eben das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Abblendlicht ist. Vielleicht kann ja jemand anders etwas mehr erzählen.

    LG

  2. #2
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    Moinmoin!


    Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2

    a l l e i n e

    das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.

    Gruß Michael

  3. #3
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    genau das ist wohl der Knackpunkt. Nachdem sich der Staat aus dem Zivilschutz zurückgezogen hat, wurde die Kats-DV ja überflüssig und außer Kraft gesetzt. DIe meisten HiOrgs haben diese Regelungen aber übernommen, diese jedoch nach ihren eigenen Maßgaben modifiziert. SO kommt es, dass unter diesen Beleuchtungsstufen wohl jeder etwas anderes versteht bzw. dass solche Begriffe eigentlich nicht mehr verwendet werden, da sie ja eh nicht einheitlich sind. ALso wie gesagt bei uns im BRK wird unter B2 Abblendlicht UND blaues Blinklicht verstanden...

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