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Thema: Kolone mit SoSi durch Nürnberg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Wie richtig vermutet war das wohl entweder ne Ü-MANV-T oder sogar ein ganzes sog. BV-Kontingent zum Betrieb eines BHP 50 (Davon gibts pro Spieltag in Nbg immer 4 Stück (Zeppelinfeld, Messe, Gibitzenhof, Sulzbacher-Str.) .) Wann uns wo hast du das ganze denn gesehen?`Ich wüsste nämlich nicht, dass nach dem Spiel noch reine Transportkontingente als Verband unterwegs gewesen sind. Teilweise wurden aber Ü-MANV-S-Einheiten ausgelöst.

    Nachdem wir BRK'ler beim MOT-Marsch aber prinzipiell mit der Signalanlage beflaggen, denke ich mal, dass dir da das Malteser-Kontingent begegnet ist. DIe fahren glaub ich mit echten Flaggen an den Fahrzeugen.

    Wie oben schon richtig angemerkt gilt ein geschlossener VErband rein rechtlich als EIN Fahrzeug und darf somit auch ohne Wegerechte z.B. eine rote AMpel überfahren, wenn das Führungsfahrzeug die Kreuzung bei grün passiert hat. Das Signalhorn dient dabei lediglich zum "Eigenschutz" und hat keine bevorrechtigende Wirkung.

    gruß, manni

  2. #2
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    Mit der Signalanlage beflaggt ?????

  3. #3
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    das meint er im übertragenden sinne sach ich mal...

    es werden keine flaggen verwendet sondern alle fahren mit blauer funzel.
    sollte aber eigentlich aus dem zusammenhang erkennbar sein was er meint.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
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    Ja genau, so war das gemeint.

    Beim BRK wird die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Verband i.d.R. nicht mehr durch die herkömmliche Beflaggung (es hat eh fast kein Fahrzeug mehr eine Haltevorrichtung für die "Fähnchen") sondern durch Setzen der Beleuchtungsstufe 2 (blauses Blinklicht ohne Signalhorn + Abblendlicht) erkennbar gemacht.

    In wieweit das rechtlich i.O. ist weiß ich nicht, ist aber in Dtl. fast überall mittlerweile gängige Praxis.

  5. #5
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    Zitat Zitat von boerndibaer
    ...sondern durch Setzen der Beleuchtungsstufe 2 (blauses Blinklicht ohne Signalhorn + Abblendlicht) erkennbar gemacht.
    Ich wußte gar nicht, dass es Beleuchtungsstufen gibt. Kannst Du mir mehr darüber erzählen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    hmmm, gute Frage.

    Diese Beleuchtungstufen sind ein Relikt aus den vergangenen Zivilschutztagen (War damals glaub ich in der Kats-DV geregelt, die aber mittlerweile außer Kraft gesetzt ist). Da dürfte sich sicher in den entsprechenden Unterlage noch was finden lasse. Ich weiß nur, dass es eben mehrere Beleuchtungsstufen gibt (z.B. Fahrlicht, Tarnlicht, etc.) und dass die genannte Beleuchtungsstufe 2 eben das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Abblendlicht ist. Vielleicht kann ja jemand anders etwas mehr erzählen.

    LG

  7. #7
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    Moinmoin!


    Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2

    a l l e i n e

    das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.

    Gruß Michael

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