hmmm, gute Frage.

Diese Beleuchtungstufen sind ein Relikt aus den vergangenen Zivilschutztagen (War damals glaub ich in der Kats-DV geregelt, die aber mittlerweile außer Kraft gesetzt ist). Da dürfte sich sicher in den entsprechenden Unterlage noch was finden lasse. Ich weiß nur, dass es eben mehrere Beleuchtungsstufen gibt (z.B. Fahrlicht, Tarnlicht, etc.) und dass die genannte Beleuchtungsstufe 2 eben das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Abblendlicht ist. Vielleicht kann ja jemand anders etwas mehr erzählen.

LG