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Thema: Kolone mit SoSi durch Nürnberg

  1. #1
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    Kolone mit SoSi durch Nürnberg

    Hi,

    mir is da grad ne ganze Kolone von n paar RTWs und KTWs in Nürnberg unter gekommen. Schön mit blauen Flaggen vorne und hinten dann mit grüner Flagge. Waren stadtauswärts unterwegs...

    Was is da los wo geht´s denn hin? Wer weiß da was?

  2. #2
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    Servus!

    Vermutlich eines der Kontigente, das zur Absicherung des WM-Spiels GHA-USA irgendwo in Nürnberg stationiert war und jetzt auf der Heimfahrt ist.

    Wenn die als geschlossener Verband fahrn, kanns scho sein, dass die innerorts mit Signal fahren, z.B. wenn die ersten Fahrzeuge bei Grün durchgekommen sind, der Rest aber halt nicht.

    Bitte jetzt nich anfangen zu diskutieren, mit StVO §35, 38, ich weiß das das man Horn eigentlich nicht darf, aber es wird halt z.T. gemacht, gerade eben an Kreuzungen und so, was ich aus gründen des Eigenschutzes auch in Ordnung finde.


    Grüße

    loxi

  3. #3
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    Wenn ich mich nicht ganz Irre, dann sind dies die Fahrzeuge die zum Bereitstellungsraum unterwegs waren, wegen der Fussball WM 2006 TM
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  4. #4
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    Dann wars wohl eher die Rückfahrt... denn das Spiel war um 15:00 oder 16:00... Übrigens nur mit Blaulicht unterwegs gewesen, ohne Horn..

    Aber Danke

  5. #5
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    Zitat Zitat von loxi
    Bitte jetzt nich anfangen zu diskutieren, mit StVO §35, 38, ich weiß das das man Horn eigentlich nicht darf, aber es wird halt z.T. gemacht, gerade eben an Kreuzungen und so, was ich aus gründen des Eigenschutzes auch in Ordnung finde.
    Braucht man auch gar nicht ...
    eine Kolonne ist eh nur EIN Fahrzeug und somit wenn das erste bei grün fährt dürfen alle anderen auch fahren, da brauchts kein Blaulicht und kein Horn.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    Braucht man auch gar nicht ...
    eine Kolonne ist eh nur EIN Fahrzeug und somit wenn das erste bei grün fährt dürfen alle anderen auch fahren, da brauchts kein Blaulicht und kein Horn.
    Ich weiß das man es rein rechtlich nicht braucht, aber nach dem die wenigsten Autofahrer die dann irgend wann ja mal grün haben die StVO so genau kennen, ist es eben aus Gründen der Sicherheit nicht verkehrt, zumindest mal einen Durchlauf vom Signal vor der Kreuzung laufen zu lassen.

    Blaulicht ist nebenbei eh erlaubt (aber nicht Pflicht, es heißt "darf")

  7. #7
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    Hallo an alle,
    wird sich wohl um eine Ü MANV T ( Transport ) Komponente gehandelt haben für einen Behandlungsplatz 50. Gehören in der Regel 5 NAW, 5 RTW, 10 KTW, 1 ELW und in unserem Fall noch 2 MTW an. Bilden die Transporteinheit für einen Behandlungsplatz 50. Werden in den WM Städten in Bereitstellungsräumen vorgehalten um im Falle des Falles schnell einsatzbereit zu sein. War am Dienstag in Köln zum Spiel England vs. Schweden mit dem Transportzug Wesel an der Messe stationiert. Sind auch in Kolone mit Blaulicht gefahren, in Köln selber auch mit Sondersignal. Zusätzlich wurde die Kolone von der Autobahnpolizei begleitet. Wir durften dann 4 Stunden vor, bis 4 Stunden nach dem Spiel zu Gast in Köln sein und der Dinge harren die da kommen. Hab da mal ein Bild angehangen wie es da aussah.
    Gruß Peter
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  8. #8
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    Wie richtig vermutet war das wohl entweder ne Ü-MANV-T oder sogar ein ganzes sog. BV-Kontingent zum Betrieb eines BHP 50 (Davon gibts pro Spieltag in Nbg immer 4 Stück (Zeppelinfeld, Messe, Gibitzenhof, Sulzbacher-Str.) .) Wann uns wo hast du das ganze denn gesehen?`Ich wüsste nämlich nicht, dass nach dem Spiel noch reine Transportkontingente als Verband unterwegs gewesen sind. Teilweise wurden aber Ü-MANV-S-Einheiten ausgelöst.

    Nachdem wir BRK'ler beim MOT-Marsch aber prinzipiell mit der Signalanlage beflaggen, denke ich mal, dass dir da das Malteser-Kontingent begegnet ist. DIe fahren glaub ich mit echten Flaggen an den Fahrzeugen.

    Wie oben schon richtig angemerkt gilt ein geschlossener VErband rein rechtlich als EIN Fahrzeug und darf somit auch ohne Wegerechte z.B. eine rote AMpel überfahren, wenn das Führungsfahrzeug die Kreuzung bei grün passiert hat. Das Signalhorn dient dabei lediglich zum "Eigenschutz" und hat keine bevorrechtigende Wirkung.

    gruß, manni

  9. #9
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    Mit der Signalanlage beflaggt ?????

  10. #10
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    das meint er im übertragenden sinne sach ich mal...

    es werden keine flaggen verwendet sondern alle fahren mit blauer funzel.
    sollte aber eigentlich aus dem zusammenhang erkennbar sein was er meint.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  11. #11
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    Ja genau, so war das gemeint.

    Beim BRK wird die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Verband i.d.R. nicht mehr durch die herkömmliche Beflaggung (es hat eh fast kein Fahrzeug mehr eine Haltevorrichtung für die "Fähnchen") sondern durch Setzen der Beleuchtungsstufe 2 (blauses Blinklicht ohne Signalhorn + Abblendlicht) erkennbar gemacht.

    In wieweit das rechtlich i.O. ist weiß ich nicht, ist aber in Dtl. fast überall mittlerweile gängige Praxis.

  12. #12
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    Zitat Zitat von boerndibaer
    ...sondern durch Setzen der Beleuchtungsstufe 2 (blauses Blinklicht ohne Signalhorn + Abblendlicht) erkennbar gemacht.
    Ich wußte gar nicht, dass es Beleuchtungsstufen gibt. Kannst Du mir mehr darüber erzählen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    hmmm, gute Frage.

    Diese Beleuchtungstufen sind ein Relikt aus den vergangenen Zivilschutztagen (War damals glaub ich in der Kats-DV geregelt, die aber mittlerweile außer Kraft gesetzt ist). Da dürfte sich sicher in den entsprechenden Unterlage noch was finden lasse. Ich weiß nur, dass es eben mehrere Beleuchtungsstufen gibt (z.B. Fahrlicht, Tarnlicht, etc.) und dass die genannte Beleuchtungsstufe 2 eben das blaue Blinklicht in Verbindung mit dem Abblendlicht ist. Vielleicht kann ja jemand anders etwas mehr erzählen.

    LG

  14. #14
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    Moinmoin!


    Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2

    a l l e i n e

    das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.

    Gruß Michael

  15. #15
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    genau das ist wohl der Knackpunkt. Nachdem sich der Staat aus dem Zivilschutz zurückgezogen hat, wurde die Kats-DV ja überflüssig und außer Kraft gesetzt. DIe meisten HiOrgs haben diese Regelungen aber übernommen, diese jedoch nach ihren eigenen Maßgaben modifiziert. SO kommt es, dass unter diesen Beleuchtungsstufen wohl jeder etwas anderes versteht bzw. dass solche Begriffe eigentlich nicht mehr verwendet werden, da sie ja eh nicht einheitlich sind. ALso wie gesagt bei uns im BRK wird unter B2 Abblendlicht UND blaues Blinklicht verstanden...

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