Moinmoin!
Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2
a l l e i n e
das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.
Gruß Michael
Moinmoin!
Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2
a l l e i n e
das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.
Gruß Michael
genau das ist wohl der Knackpunkt. Nachdem sich der Staat aus dem Zivilschutz zurückgezogen hat, wurde die Kats-DV ja überflüssig und außer Kraft gesetzt. DIe meisten HiOrgs haben diese Regelungen aber übernommen, diese jedoch nach ihren eigenen Maßgaben modifiziert. SO kommt es, dass unter diesen Beleuchtungsstufen wohl jeder etwas anderes versteht bzw. dass solche Begriffe eigentlich nicht mehr verwendet werden, da sie ja eh nicht einheitlich sind. ALso wie gesagt bei uns im BRK wird unter B2 Abblendlicht UND blaues Blinklicht verstanden...
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