Moinmoin!
Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2
a l l e i n e
das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.
Gruß Michael
Moinmoin!
Lt. der nicht mehr gültigen KatS-DV wird mit Beleuchtungsstufe 2
a l l e i n e
das "normale" Fahr-(Abblend-)Licht bezeichnet. Das Führen der Discobeleuchtung ist also in diesem Begriff nicht automatisch enthalten.
Gruß Michael
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