Ja genau, so war das gemeint.

Beim BRK wird die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Verband i.d.R. nicht mehr durch die herkömmliche Beflaggung (es hat eh fast kein Fahrzeug mehr eine Haltevorrichtung für die "Fähnchen") sondern durch Setzen der Beleuchtungsstufe 2 (blauses Blinklicht ohne Signalhorn + Abblendlicht) erkennbar gemacht.

In wieweit das rechtlich i.O. ist weiß ich nicht, ist aber in Dtl. fast überall mittlerweile gängige Praxis.