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Thema: Chemieschutz - Ausrüstung!!!!!!

Baum-Darstellung

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  1. #24
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    Nur wenn was passiert ist der Einsatzleiter der zur Verantwortung gezogen wird, wenn sich herausstellst das ER oder SIE grob fahrläßig gehandelt hat.

    Wenn ein Gefahrgut-LKW verunglückt ist dieses Fahrzeug ja gekennzeichnet. Anhand der Gefahrzeichen bzw. Warntafeln kann man sich schon mal orientieren was für eine Gefahr ausgeht. Dann einfach mit der Leitstelle rücksprache halten und die werden Dir schon sagen ob Du mit PA die Menschenrettung durchführen kannst oder es sein lassen sollst, Sollte es sich um ein Stückguttransporter handeln, der nur mit einer orangenen Tafel gekennzeichnet ist (ohne Gefahren- und UN-NR.) würde ich erstmal ein PA-Trupp vorschicken zur Menschenrettung und bergen der Ladungspapiere.
    Wenn ein PA-Trupp vorgeht sollte dieser auch die Natürliche Deckung beim Vorgehen auch nutzen. Nach der Rettung bzw. der bergung der Papiere sollte das Personal bzw. die Patenten vom übrigen Einsatzpersonal isoliert getrennt warten bis geklärt ist ob keine weitere Gefahr ausgeht oder diese dekonntaminiert werden müssen.

    Der innere Sicherheitsbereich ist nicht immer 50m-Radius. Das ist erst mal ein Richtwert, der je nach Stoff sogar vergrößert werden muß. z.B. bei der Gefahrenklasse 1.1 (Explosive Stoffe) ist dieser Sicherheitsradius 1KM.

    Ich habe oben schon geschrieben das nicht jede Fw weiß wie Sie vorgehen soll bei GG-Einsätze. Aber das kann man ändern indem man auf den zuständigen GG-Zug zugeht und mal mit denen zusammen ein paar Dienste macht in Theorie (über Erstmaßnahmen) und Praxis (damit man sieht wie sowas abläuft bzw. den GG-Zug im Einsatz unterstützen kann durch Manpower).

    Blinky
    Geändert von Blinky (09.05.2006 um 01:48 Uhr)

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