Hallo zusammen

ich möchte auch mal was zum Punkt M sagen:
Bei Betrieben die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wir zwischen den Gefahrengruppen I-III unterschieden.

bei der GG I darf man ohne Sonderausrüstung (CSA),
bei der GG II darf man nur mit Sonderausrüsdtung und besonderer Hygiene (Dekon) und
bei der GG III nur mit Sonderausrüstung , besonderer Hygiene und anwendheit einer Fachkundigen Person tätig werden!
grundsätzlichen muss aber bei allen Einsätzen Atemschutz benutzt werden!

Transportunfälle werden grundsätzlich in die Gefahrengruppe II eingeordnet
und Terroranschläge in die Gefahrengruppe III.

zur Menschenrettung darf bei der GG I und II mit Atemschutz und Brandschutzüberkleidung in Verbindung mit "Nomex-Haube" vorgegangen werden! Dabei soll aber auch auf ausreichende Deckung / Abstand geachtet werden.

bei der Gefahrengruppe III darf auch zur Menschenrettung nichts unternommen werden ohne das eine Fachkundige Person anwesend ist.

ich hoffe ich konnte da etwas klarheit bringen

die Einteilung in welche Gefahrengruppe ein Betrieb eingestuft wird hängt von den Stoffen und der Menge ab.