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Thema: Fahren mit Blaulicht ohne Berechtigung !

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    Zitat Zitat von jumbo
    In unserem Kreis war es mal fast soweit, weil ein paar Leute der Meinung waren mit Sosi Eis holen zu müssen.

    MfG Jumbo
    Diese und all die anderen die Ihre Priv PKW mit SOSI ausstatten sind mit Ihrer Existenz und den damit verbundenen SChmerzen genug gestraft
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    was bisher noch nicht erzählt worden ist, ist dass:

    Alle Ordnungswidrigkeiten (Schneller Fahren, Bei Rot über die Kreuzung fahren etc) werden als Vorsatz geandet.
    Nötigung ist übrigens eine Straftat und wird ins Führungszeugnis eingetragen.
    Ich habe mal gesehen, wie bei einem zivilen Fahrzeug kurz vor der Ampel ein Blaulicht anging und nach der Kreuzung wieder aus. Was für ein Fahrzeug das war, weiss ich nicht (Zivilstreife?). Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Hoi

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.
    Da kann man ja nur sagen: wenns kein Beamter war, dumm gelaufen ;)

    MfG Fabsi

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