Moin moin,
was bisher noch nicht erzählt worden ist, ist dass:
Alle Ordnungswidrigkeiten (Schneller Fahren, Bei Rot über die Kreuzung fahren etc) werden als Vorsatz geandet.
Nötigung ist übrigens eine Straftat und wird ins Führungszeugnis eingetragen.
Ich habe mal gesehen, wie bei einem zivilen Fahrzeug kurz vor der Ampel ein Blaulicht anging und nach der Kreuzung wieder aus. Was für ein Fahrzeug das war, weiss ich nicht (Zivilstreife?). Blöd war jedenfalls, dass deswegen ein Streifenwagen, der grün hatte, bremsen musste und dann natürlich hinterherfuhr und den Wagen anhielt.
Gruß, Mr. Blaulicht