Hoi,
zum einen ist es mal wichtig, ob der Gesetzliche Ramen das auch zulässt, oder ob es nur gemacht wird um 2 unterbesetzte wehren zu einer gut besetzten wehr zu machen.
Wenn der Bevölkerungsschutz nach der zusammenlegung immernoch gewährleistet ist, dann kann sowas durchaus sinn machen.
Ob es für die Zusammenlegung zuschüsse gibt, glaube ich nicht. Ich denke eher mal im Rahmen, dass diese eine Wehr ja jetzt ein größeres Gebiet abdecken muss, steigt ihr Etar etwas...
MfG Fabsi :)