Woll noch mal was zum Kolonnenrecht schreiben, um hier doch noch mal was grade zu rücken!
Die blauen und grünen Flaggen sind net mehr vorgeschrieben! Die blauen Lampen aufm Dach reichen da aus! (Istt eine einheitliche Kennzeichnung nach §27 III STVO und sichert den Verband nach §38 II STVO ab)