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Thema: Kolonne mit Sondersignal

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    07.12.2004
    Beiträge
    127
    Aaaaalso ich kann nur das beschreiben was ich gesehen habe. Es ist mir schon klar das der RTW nicht mit 80 über die Kreuzung brettern darf wenn die Ampel rot ist.
    In dem erwähnten Fall kamen NEF und RTW von Süden an die Kreuzung heran und wollten Richtung Westen abbiegen. Das NEF hat sich quer gestellt so das der RTW ohne ein starkes Bremsen riskieren zu müssen langsam in einer eleganten Kurve die Kreuzung nehmen (auch das abrupte Bremsen von 20 auf 0 ist für die hinten arbeitende Besatzung nicht grade angenehm [denk ich mir]). Nein, auch das NEF ist keine Garantie dafür, nicht bis zum Stillstand bremsen zu müssen, aber es minimiert das Risiko doch erheblich.
    Ob das jetzt richtig oder falsch war mag ich nicht beurteilen. Ich möchte dies auch nicht als Empfehlung verstanden wissen.
    Es ist nur eine Beschreibung dessen was ich gesehen habe und ein Versuch der Deutung warum dies so gemacht wurde.


    So long!

    Schubsi

    ***
    Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.

  2. #2
    SeUlBr Gast
    Woll noch mal was zum Kolonnenrecht schreiben, um hier doch noch mal was grade zu rücken!
    Die blauen und grünen Flaggen sind net mehr vorgeschrieben! Die blauen Lampen aufm Dach reichen da aus! (Istt eine einheitliche Kennzeichnung nach §27 III STVO und sichert den Verband nach §38 II STVO ab)

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