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Thema: Kolonne mit Sondersignal

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @thilo
    Ich fahre garnicht. :-) Aber habe es selber hier schonmal gesehen. So ein NEF kann man wunderbar quer auf eine Kreuzung stellen damit der folgende RTW direkt durchfahren kann. So könnte man vermeiden, dass der RTW unerwartet stark bremsen muss. Das stell ich mir bei einer Fahrt unter REA recht unangenehm vor.
    Aber wenn sich selbst unsere Rechtsgelehrten drüber streiten werden wir hier wohl zu keinem Ergebnis kommen welches vor allen Gerichten unserer Republik bestand hat.

    ~~Edit~~
    Nur einen kleinen Vertipper korrigiert.
    Geändert von Schubsi (22.03.2006 um 13:05 Uhr)


    So long!

    Schubsi

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  2. #2
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    Ich stimme da Mr. Blaulicht voll zu. Bei uns fährt (Rendezvous-Systems) das NEF mit dem RTW mit Sonderrechten mit wenn der Doc an Bord des RTW ist. Ob er vorweg fährt oder hinterher spielt keine Rolle. Aber Kreuzung sperren wird hier auch sehr skeptisch gesehen. Wer sagt denn dem RTW Fahrer das ohne großartiges abbremsen über die Kreuzung fahren kann weil das NEF ja sperrt ? Das Risiko wär mir zu groß das nicht doch einer los fährt auch wenn da ein NEF auf der Kreuzung steht. Also Abbremsen muss der RTW sowieso. Von daher birgt das Kreuzung sperren mehr Gefahren als man denkt. Das folgende Überholen vom NEF des RTW ist ja auch nicht gerade ungefährlich.
    Vorsicht ist besser als Nachsicht

  3. #3
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    Zitat Zitat von Schubsi
    @thilo
    Ich fahre garnicht. :-) Aber habe es selber hier schonmal gesehen. So ein NEF kann man wunderbar quer auf eine Kreuzung stellen damit der folgende RTW direkt durchfahren kann. So könnte man vermeiden, dass der RTW unerwartet stark bremsen muss. Das stell ich mir bei einer Fahrt unter REA recht unangenehm vor.
    Aber wenn sich selbst unsere Rechtsgelehrten drüber streiten werden wir hier wohl zu keinem Ergebnis kommen welches vor allen Gerichten unserer Republik bestand hat.

    ~~Edit~~
    Nur einen kleinen Vertipper korrigiert.
    Hallo !

    nun, das ist ja ,al ein ganz krasses Beispiel dafür, warum Unfälle passieren ... Wer denkt, das NEF fährt vor und macht die Kreuzung zu damit der RTW schnell weiterfahren kann, hat seinen Führerschein irgendwo aus dem Internet gekauft !!
    So ein Unsinn zu publizieren...gehört eigentlich sofort gelöscht.

    Wie kann ich denn denken, jetzt macht das NEF die Gasse frei und für mich ( RTW ) gelten die Verkehrsregeln nicht mehr ?...ich muss genauso langsam in die Kreuzung reinfahren und mich vergewissern das andere Verkehrsteilnehmer mich wahrgenommen haben.

    Das einzige was man damit bezwecken könnte ist, das man mit dem NEF den Verkehr zum stehen bringt, wartet bis der RTW nahe genug aufgeschlossen hat und fährt dann weiter, aber der RTW muss dann natürlich auch langsam in die Kreuzung einfahren, nötigenfalls anhalten bis die Situation es möglich macht weiter zufahren

    Aber hier dem RTW eine Rennstrecke vorbereiten, so wie es hier geschrieben wurde...das könnt ihr gleich sein lassen ... damit gefährdet ihr euch und andere !!


    so, Luft ist raus

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
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    Aaaaalso ich kann nur das beschreiben was ich gesehen habe. Es ist mir schon klar das der RTW nicht mit 80 über die Kreuzung brettern darf wenn die Ampel rot ist.
    In dem erwähnten Fall kamen NEF und RTW von Süden an die Kreuzung heran und wollten Richtung Westen abbiegen. Das NEF hat sich quer gestellt so das der RTW ohne ein starkes Bremsen riskieren zu müssen langsam in einer eleganten Kurve die Kreuzung nehmen (auch das abrupte Bremsen von 20 auf 0 ist für die hinten arbeitende Besatzung nicht grade angenehm [denk ich mir]). Nein, auch das NEF ist keine Garantie dafür, nicht bis zum Stillstand bremsen zu müssen, aber es minimiert das Risiko doch erheblich.
    Ob das jetzt richtig oder falsch war mag ich nicht beurteilen. Ich möchte dies auch nicht als Empfehlung verstanden wissen.
    Es ist nur eine Beschreibung dessen was ich gesehen habe und ein Versuch der Deutung warum dies so gemacht wurde.


    So long!

    Schubsi

    ***
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  5. #5
    SeUlBr Gast
    Woll noch mal was zum Kolonnenrecht schreiben, um hier doch noch mal was grade zu rücken!
    Die blauen und grünen Flaggen sind net mehr vorgeschrieben! Die blauen Lampen aufm Dach reichen da aus! (Istt eine einheitliche Kennzeichnung nach §27 III STVO und sichert den Verband nach §38 II STVO ab)

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