Moin
ECE 104 ist richtig, hab das an unserem GWW machen lassen. Das Problem liegt nicht an Sonderfahrzeug oder nicht sondern an der Gesamtlänge, die muß min. 6m sein. Da unser KFZ aber nur 5,65m + Anhänger-Kupplung hat, mußte das mit Ausnahmegenehmigung des StVA gemacht werden. Kostet 50 Flocken und ein Jahr TÜV. Man darf auch nur 11 Buchstaben in retroreflektierend aufs Auto kleben. DLRG Wasserrettung sind mehr => Ausnahmgenehmigung!!!
Du darfst dir Konturmarkierung aufs Fahrzeug machen, aber die KArre muß halt länger als 6m sein, ist unwahrscheinlich beim Privat-PKW.
Einfachste Lösung: Termin beim Dienststellenleiter vom zuständigen StVA holen und dort vorsprechen, wenn der nein sagt, ist Feierabend. Erfahrungsgemäß fängt er aber erstmal an zu telefonieren und zu recherchieren da er sich wahrscheinlich nicht damit auskennt, es geht schließlich um EU-Recht was noch nicht ganz umgesetzt ist.
Hoffe ich konnte dir helfen.