Die rot-weiss reflektierenden Streifen von Baustellenfahrzeugen etc. müssen (müssten) auch eingetragen werden. Um derartige Eintragungen zu bekommen bedarf es schon eines "echten" Grundes. Z.B. regelmäßiges Arbeiten im fließenden Verkehr o.ä.
Und da eine Privatperson in der Regel über keine Sonderrechte für deratige "Manöver" verfügt ist die Sache wohl vom Tisch.