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Thema: Frage zu Refelxfolie...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    12.10.2002
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    Die rot-weiss reflektierenden Streifen von Baustellenfahrzeugen etc. müssen (müssten) auch eingetragen werden. Um derartige Eintragungen zu bekommen bedarf es schon eines "echten" Grundes. Z.B. regelmäßiges Arbeiten im fließenden Verkehr o.ä.
    Und da eine Privatperson in der Regel über keine Sonderrechte für deratige "Manöver" verfügt ist die Sache wohl vom Tisch.

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.363
    Hallo !

    Ausschlaggebend ist die Fahrzeugbezeichnung bzw. die Schlüsselnummer. Sie gibt Aufschluß darüber, was an einem Fahrzeug vorhanden sein darf bzw. wie es ausgerüstet sein darf.

    Beispiel, ein Fahrzeug der Feuerwehr hat i.d.R. die Sondersignalanlage nicht expliezit eingetragen, da es nach §52 StVO Abs.3 blaues Blinklicht haben darf ( aber nicht muss ). Ausschlaggebend ist die Bezeichnung im FZ-Schein, z.b. " Feuerwehr Einsatzfahrzeug od. Einsatz-u.Kommandofahrzeug Katastrophenschutz ".

    Hab jetzt doch etwas genaueres, Konturenmarkierungen. Diese dürfen wohl ohne weiteres eingesetzt werden, nach ECE 104.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  3. #3
    redone Gast
    Moin
    ECE 104 ist richtig, hab das an unserem GWW machen lassen. Das Problem liegt nicht an Sonderfahrzeug oder nicht sondern an der Gesamtlänge, die muß min. 6m sein. Da unser KFZ aber nur 5,65m + Anhänger-Kupplung hat, mußte das mit Ausnahmegenehmigung des StVA gemacht werden. Kostet 50 Flocken und ein Jahr TÜV. Man darf auch nur 11 Buchstaben in retroreflektierend aufs Auto kleben. DLRG Wasserrettung sind mehr => Ausnahmgenehmigung!!!
    Du darfst dir Konturmarkierung aufs Fahrzeug machen, aber die KArre muß halt länger als 6m sein, ist unwahrscheinlich beim Privat-PKW.
    Einfachste Lösung: Termin beim Dienststellenleiter vom zuständigen StVA holen und dort vorsprechen, wenn der nein sagt, ist Feierabend. Erfahrungsgemäß fängt er aber erstmal an zu telefonieren und zu recherchieren da er sich wahrscheinlich nicht damit auskennt, es geht schließlich um EU-Recht was noch nicht ganz umgesetzt ist.
    Hoffe ich konnte dir helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    Hier stehts genau drinne;

    §51a, Abs.4 StVZO und §53 Abs.10 Nr.3 StVZO

    MfG
    I believe on Digitalfunk

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