Hallo!

Also, zunächst einmal sieht die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordung ( StVZO ) eine Verwendung von retroreflektierenden Folien im Bereich der Polizei zu ( StVZO §52,Abs.3a) !
Nicht alles was nach StVZO nicht zulässig wäre, darf auch nicht umgesetzt werden. Dann nämlich, müssen solche Dinge gesondert einer entsprechenden Prüfungsstelle vorgezeigt werden.

Feuerwehr und Rettungsdienstfahrzeuge bedürfen dahingehend einer Sondererlaubnis, die i.d.R. im FZ-Schein enthalten ist.

An anderen als die oben genannten Fahrzeuge dürfen keine fluoriszierende oder Retroreflektierenden Folien angebracht sein!

MfG