Hallo !
Ausschlaggebend ist die Fahrzeugbezeichnung bzw. die Schlüsselnummer. Sie gibt Aufschluß darüber, was an einem Fahrzeug vorhanden sein darf bzw. wie es ausgerüstet sein darf.
Beispiel, ein Fahrzeug der Feuerwehr hat i.d.R. die Sondersignalanlage nicht expliezit eingetragen, da es nach §52 StVO Abs.3 blaues Blinklicht haben darf ( aber nicht muss ). Ausschlaggebend ist die Bezeichnung im FZ-Schein, z.b. " Feuerwehr Einsatzfahrzeug od. Einsatz-u.Kommandofahrzeug Katastrophenschutz ".
Hab jetzt doch etwas genaueres, Konturenmarkierungen. Diese dürfen wohl ohne weiteres eingesetzt werden, nach ECE 104.
MfG