Das mag sein! Aber Du hast mir doch geholfen, und das ist doch positiv...
Das mag sein! Aber Du hast mir doch geholfen, und das ist doch positiv...
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Dann freue ich mich auch ;-)
Das wirft dann aber die Frage auf, nach welchen (gesetzlichen) Vorgaben Einsatzfahrzeuge beklebt sind.
Muss man das eintragen lassen, oder ist das alles im Paket "Sonderfahrzeuge" enthalten? Wiess jemand was genaueres?
Gruß, Mr. Blaulicht
Hab da was in nem anderen Forum gefunden!
Han aber mal ne E-MAil an eine Firma gesendet die sowas macht, die müsen das doch wissen!
Das Ergebniss teile ich dann hier mit...
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team design
Administrator
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Ort: Gladbeck
Beiträge: 3.539 Re:Reflex auf Auto - Kundenunterschrift?
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Apropos Bullerei:
Da werden in einigen Bundesländern Bullenschleudern mit seitlichen Reflexstreifen ausgerüstet (die von der Konturmarkierung mit 200 Cd Reflexwert) und alle finden es ganz toll.
Da auch Polizeiautos ganz normal zum TÜV müssen, eine Betriebserlaubnis haben und Sonderaufbauten etc. auch bei der Polizei eingetragen sein müssen, müsste also der Reflexstreifen bei der Bullerei eingetragen sein. Zufällig weiß ich aber, daß dem nicht so ist. Laut STVZO ist das aber auch nicht möglich.
Trotzdem gehen alle drauf kaputt, wie toll und sicher das doch jetzt alles ist und wie gut man die Karren sehen kann etc. etc.
Also, ganz ehrlich, wenn mich ein Bulle wegen retroreflekterenden Streifen anhalten würde, dessen Karre auch diese Streifen hat, dann würde ich ihn erstmal bitten, in seine eigenen Papiere zu blicken.
Insgesamt ist das eine Grauzone, in der niemand so recht bescheid weiß.
Gruß,
Holger
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
Hallo!
Also, zunächst einmal sieht die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordung ( StVZO ) eine Verwendung von retroreflektierenden Folien im Bereich der Polizei zu ( StVZO §52,Abs.3a) !
Nicht alles was nach StVZO nicht zulässig wäre, darf auch nicht umgesetzt werden. Dann nämlich, müssen solche Dinge gesondert einer entsprechenden Prüfungsstelle vorgezeigt werden.
Feuerwehr und Rettungsdienstfahrzeuge bedürfen dahingehend einer Sondererlaubnis, die i.d.R. im FZ-Schein enthalten ist.
An anderen als die oben genannten Fahrzeuge dürfen keine fluoriszierende oder Retroreflektierenden Folien angebracht sein!
MfG
I believe on Digitalfunk
Die rot-weiss reflektierenden Streifen von Baustellenfahrzeugen etc. müssen (müssten) auch eingetragen werden. Um derartige Eintragungen zu bekommen bedarf es schon eines "echten" Grundes. Z.B. regelmäßiges Arbeiten im fließenden Verkehr o.ä.
Und da eine Privatperson in der Regel über keine Sonderrechte für deratige "Manöver" verfügt ist die Sache wohl vom Tisch.
Hallo !
Ausschlaggebend ist die Fahrzeugbezeichnung bzw. die Schlüsselnummer. Sie gibt Aufschluß darüber, was an einem Fahrzeug vorhanden sein darf bzw. wie es ausgerüstet sein darf.
Beispiel, ein Fahrzeug der Feuerwehr hat i.d.R. die Sondersignalanlage nicht expliezit eingetragen, da es nach §52 StVO Abs.3 blaues Blinklicht haben darf ( aber nicht muss ). Ausschlaggebend ist die Bezeichnung im FZ-Schein, z.b. " Feuerwehr Einsatzfahrzeug od. Einsatz-u.Kommandofahrzeug Katastrophenschutz ".
Hab jetzt doch etwas genaueres, Konturenmarkierungen. Diese dürfen wohl ohne weiteres eingesetzt werden, nach ECE 104.
MfG
I believe on Digitalfunk
Moin
ECE 104 ist richtig, hab das an unserem GWW machen lassen. Das Problem liegt nicht an Sonderfahrzeug oder nicht sondern an der Gesamtlänge, die muß min. 6m sein. Da unser KFZ aber nur 5,65m + Anhänger-Kupplung hat, mußte das mit Ausnahmegenehmigung des StVA gemacht werden. Kostet 50 Flocken und ein Jahr TÜV. Man darf auch nur 11 Buchstaben in retroreflektierend aufs Auto kleben. DLRG Wasserrettung sind mehr => Ausnahmgenehmigung!!!
Du darfst dir Konturmarkierung aufs Fahrzeug machen, aber die KArre muß halt länger als 6m sein, ist unwahrscheinlich beim Privat-PKW.
Einfachste Lösung: Termin beim Dienststellenleiter vom zuständigen StVA holen und dort vorsprechen, wenn der nein sagt, ist Feierabend. Erfahrungsgemäß fängt er aber erstmal an zu telefonieren und zu recherchieren da er sich wahrscheinlich nicht damit auskennt, es geht schließlich um EU-Recht was noch nicht ganz umgesetzt ist.
Hoffe ich konnte dir helfen.
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