Hallo,

Die DLRG ist nur über die Mitwirkung im erweiterten KatS BOS berechtigt!!!
Nun wirkt allerdings nicht die gesamte DLRG im erweiterten KatS mit sondern nur örtlich einige Einheiten. Es ist also rein von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ob- und in welchen Umfang die DLRG BOS-Funk überhaupt nutzen darf und kann!

Da für die Aufgaben wie die DLRG sie wahrnimmt eine sichere Kommunikation ohne Zweifel eine wichtige Vorraussetzung ist, hat man sich wohl irgendwann von seiten der DLRG darauf besonnen Betriebsfunk einzuführen.
(Die genauen historischen Vorgänge kenne ich nicht im einzelnen)
Da die DLRG annerkannt gemeinnützig ist, ist sie von den anfallenden Gebühren befreit. Ausserdem konnte erreicht werden, das die Frequenzen bundesweit einheitlich und mittlerweile auch quasi exklusiv sind.
In wie fern es noch Altzuteilungen an andere Bedarfsträger gibt ist mir nicht bekannt, da den neuen Vorschriften über die Zuteilungen von Frequenzen an die einzelnen Bedarfsträgergruppen für diese drei Frequenzen explizit nur die DLRG genannt ist, scheidet eine neuzuteilung an andere Bedarfsträger (fast) aus. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung, die besagt wenn nicht genug Frequenzen frei sind, dann könnte auch aus Kontigenten anderer Bedarfsträger... Wobei ich eine Anwendung dieser Regelung auf die DLRG Frequenzen für unwahrscheinlich halte.

Bis auf diese "Exklusivität" der Frequenzen gibt es für die DLRG aber keine eigene Sonderregelung! Es ist normaler Betriebsfunk mit allen Rechten und Pflichten wie sie auch für die Privatwirtschaft gelten!

Im Übrigen ist die DLRG nicht die Einzige BOS-Organisation die (auch) Betriebsfunk nutzt. Es gibt da noch einige mehr, sowohl "Organisationen" als auch "Behörden"...

Gruß
Carsten