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Thema: DLRG auf 2 und 4m

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Die hessische Variante sieht so aus:

    Organisations Kennung

    C PELIKAN Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

    Landeskennung

    7 Hessen

    Standortkennzahl

    XX Ort

    Organisationskennzahl

    73...76 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

    Fahrzeugkennzahl

    78 Löschboot/Rettungsboot (DLRG) LB/RB
    79 Mehrzwechboot/Mehrzweckrettungsboot (DLRG) MZB/MZRTB
    ---------
    Und das ist im Rufnamenkatalog so geregelt.

    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
    Bendix 4123 Gast
    und was ist dann mit den landfahrzeugen und handgeräten ? haben die dann die normale kennung also zum beispiel rtw 83-01 aber eben statt rettung oder rk nen adler oder pelikan davor ?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Bendix 4123
    und was ist dann mit den landfahrzeugen und handgeräten ? haben die dann die normale kennung also zum beispiel rtw 83-01 aber eben statt rettung oder rk nen adler oder pelikan davor ?

    Auch das ist in Hessen geregelt:

    Man verwendet einfach die Kennzahlen die den allgemeinen Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen:

    Hilfsorganisationen:

    50 .... 59

    Beispiel 58 = GW-W (Wasserrettung)

    ... und Funkrufname über 4m PELIKAN..

    Gruß

    -Z L-

  4. #4
    Bendix 4123 Gast
    gut, dan ich aber net aus hessen komme =) ist das unschön... oder gilt die reglung für´s gesamte land ?

  5. #5
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    Die Frage mag vielleicht blöd klingen, aber warum funzt die DLRG auf der 155er Frequenz und nicht im BOS-bereich?

  6. #6
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    Unter anderem stehen dort die 3 Frequenzen bundesweit zur Verfügung. Im BOS-Bereich ist das anders, da wären sie nur Mitnutzer der örtlich zugewiesenen Kanäle. Ich könnte mir noch vorstellen, dass die DLRG zu Zeiten der Einführung dieser Frequenzen noch nicht als BOS-Funk berechtigt anerkannt war. Wer kennt sich in diesem Beriech besser aus?

  7. #7
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    Hallo,

    Die DLRG ist nur über die Mitwirkung im erweiterten KatS BOS berechtigt!!!
    Nun wirkt allerdings nicht die gesamte DLRG im erweiterten KatS mit sondern nur örtlich einige Einheiten. Es ist also rein von den örtlichen Gegebenheiten abhängig ob- und in welchen Umfang die DLRG BOS-Funk überhaupt nutzen darf und kann!

    Da für die Aufgaben wie die DLRG sie wahrnimmt eine sichere Kommunikation ohne Zweifel eine wichtige Vorraussetzung ist, hat man sich wohl irgendwann von seiten der DLRG darauf besonnen Betriebsfunk einzuführen.
    (Die genauen historischen Vorgänge kenne ich nicht im einzelnen)
    Da die DLRG annerkannt gemeinnützig ist, ist sie von den anfallenden Gebühren befreit. Ausserdem konnte erreicht werden, das die Frequenzen bundesweit einheitlich und mittlerweile auch quasi exklusiv sind.
    In wie fern es noch Altzuteilungen an andere Bedarfsträger gibt ist mir nicht bekannt, da den neuen Vorschriften über die Zuteilungen von Frequenzen an die einzelnen Bedarfsträgergruppen für diese drei Frequenzen explizit nur die DLRG genannt ist, scheidet eine neuzuteilung an andere Bedarfsträger (fast) aus. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung, die besagt wenn nicht genug Frequenzen frei sind, dann könnte auch aus Kontigenten anderer Bedarfsträger... Wobei ich eine Anwendung dieser Regelung auf die DLRG Frequenzen für unwahrscheinlich halte.

    Bis auf diese "Exklusivität" der Frequenzen gibt es für die DLRG aber keine eigene Sonderregelung! Es ist normaler Betriebsfunk mit allen Rechten und Pflichten wie sie auch für die Privatwirtschaft gelten!

    Im Übrigen ist die DLRG nicht die Einzige BOS-Organisation die (auch) Betriebsfunk nutzt. Es gibt da noch einige mehr, sowohl "Organisationen" als auch "Behörden"...

    Gruß
    Carsten

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