dasheißt also, es gibt keine bundesweit einheitlichen kennzahlen für den vereinZitat von Doc
dasheißt also, es gibt keine bundesweit einheitlichen kennzahlen für den vereinZitat von Doc
Die hessische Variante sieht so aus:
Organisations Kennung
C PELIKAN Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Landeskennung
7 Hessen
Standortkennzahl
XX Ort
Organisationskennzahl
73...76 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Fahrzeugkennzahl
78 Löschboot/Rettungsboot (DLRG) LB/RB
79 Mehrzwechboot/Mehrzweckrettungsboot (DLRG) MZB/MZRTB
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Und das ist im Rufnamenkatalog so geregelt.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
und was ist dann mit den landfahrzeugen und handgeräten ? haben die dann die normale kennung also zum beispiel rtw 83-01 aber eben statt rettung oder rk nen adler oder pelikan davor ?
Zitat von Bendix 4123
Auch das ist in Hessen geregelt:
Man verwendet einfach die Kennzahlen die den allgemeinen Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen:
Hilfsorganisationen:
50 .... 59
Beispiel 58 = GW-W (Wasserrettung)
... und Funkrufname über 4m PELIKAN..
Gruß
-Z L-
gut, dan ich aber net aus hessen komme =) ist das unschön... oder gilt die reglung für´s gesamte land ?
Die Frage mag vielleicht blöd klingen, aber warum funzt die DLRG auf der 155er Frequenz und nicht im BOS-bereich?
Unter anderem stehen dort die 3 Frequenzen bundesweit zur Verfügung. Im BOS-Bereich ist das anders, da wären sie nur Mitnutzer der örtlich zugewiesenen Kanäle. Ich könnte mir noch vorstellen, dass die DLRG zu Zeiten der Einführung dieser Frequenzen noch nicht als BOS-Funk berechtigt anerkannt war. Wer kennt sich in diesem Beriech besser aus?
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