Tach !!!

In dem ZDF-Artikel wird zu Unrecht auf die Bundesärztekammer geschimpft !!!

Diese hat hat schon im Jahr 2004 ihre "Notkompetenz-Medikamentenlistliste" um den Punkt:
"Verletzungen und ausgewählte Schmerzsymptome: Analgetikum"

erweitert !!!

http://www.bundesaerztekammer.de/30/...5notfallm.html


Es liegt nun noch an einem "weisungsbefugten Ärztlichen Leiters Rettungsdienst", der die Auswahl des Analgetikums für seinen Verantwortungsbereich bestimmt !!!

Es ist also grundsätzlich vieles möglich :) !!!!




Gruß
Bastel