Blub blub blub.... Sorry, aber so langsam kann ich es NICHT mehr hören...Zitat von knutpotsdam
§38 StVO ist nur Relevant für ANDERE Verkehrsteilnehmer...
Und sagt NICHTS, aber auch garnichts darüber aus, wann man Sonderrechte im Straßenverkehr hat. Punkt um. Das steht fest!
Sollte ein Fahrzeug Sonderrechte in anspruch nehmen und nicht unter den §35 StVO fallen, dann unterliegt es einer SONDERGENEHMIGUNG die vom zuständigen Bundes-Amt ausgestellt wurde und Genau Dieses Eine Fahrzeug "zusätzlich" in den §35 StVO ein.
Und damit diese elendige Diskussion hier mal aushört, frag ich jetzt mal die Kollegen der GWG oder RE ob ich mal eine Kopie von dem Zettel bekomme...
@T & S DRK:
Fast ;) die BAG hat nicht ein gelbes und ein blaues Rundumlicht, sondern Nur ein Blaues :)
Das "Gelbe" ist nur das Gehäuse welches von der Firma "Toll Collect" dazu benutzt wird, um den IR-Sender-Empfänger (IR = Infra-Rot) Wettergeschützt auf das Autodach zu montieren.
Wenn die BAG also mit einem dieser Fahrzeuge an einem LKW auf der Autobahn vorbeifährt, dann rufen sie darüber die Daten über den LKW ab.
(Alternativ können sie auch die Daten über den im Auto verbauten PC und die GPRS-Verbindung anhand des Nummernschildes abrufen)
MfG Fabsi
P.S.: Waren übrigens sehr informativ die Blaulichttage in Nettersheim, großes Lob an die Macher ;)