der Störungsdienst eines Jeden Größeren Energiedienstleisters hat schon
der Störungsdienst eines Jeden Größeren Energiedienstleisters hat schon
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Falsch :)Zitat von hannibal
Oder: Nicht Ganz richtig ;)
Die Gas-Entstörfahrzeuge haben, aber auch nur, falls irgendwo Gasleck o.ä. gemeldet wurde...
Wenn das dann nämlich versehentlich gezündet wird, gibt das ein großes Loch...
Wasserschäden und sogar Elektroschäden, sind in ihrer unmittelbar tötlichen Auswirkung "relativ" klein räumlich begrenzt, wenn man sie mit Gas-"störungen" vergleicht.
Die Auswirkungen sind eben bei nicht rechtzeitigem beheben enorm größer ;)
MfG Fabsi
In Berlin fahren die Fahrzeuge der Stadtwerke -Kanalnotdienst- mit Blaulicht. Auch in anderen Städten fahren "seltsame" Blaulichtfahrzeuge, in Erfurt z.B. ein Wagen, der Fahrkartenautomaten repariert(http://www.bos-fahrzeuge.info/detail...3&mode=search). Mit der Begründung, dass das Fahrzeug auch zur Absicherung gefährlicher Stellen/ Unfallstellen verwendet werden soll, erhalten diese Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVO zum Führen von Blaulicht.Zitat von Fabpicard
andere Beispiele:
http://www.bos-fahrzeuge.info/catego..._id=607&page=2
@überhose: Klar sein sollte ja schon, dass die Fahrzeuge nicht nur an Unfallstellen usw. stehen... sondern auch im Regulären Dienst eingesetzt werden. Dann aber ohne das SoSi zu nutzen ;)
MfG Fabsi
P.S.: Ich wollte ja nur klarstellen, dass alle Firmen mit SoSi-Fahrzeugen die SoSi-Anlage auch NUR nutzen dürfen, wenns der StVO-§ 35 auch erlaubt :)
Also wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben... Gummiebärchen usw. :D
Hi,
um nicht kleinlich zu wirken, aber auf §35 dürfen die sich nicht berufen (außer ein BOS-Angöhöriger fährt:-), es gelten ausschließlich die Regelungen des §38 StVO.
Gruß
Knut
Hi,
sicherlich ein Fahreug der BAG. Bei uns um Dorf steht so einer und der
hat BAG Beschriftung, ein gelbes und ein blaues Rundumlicht.
Sieht komisch aus.
Um mal auf die Fahrzeuge der "Notfallmanager" der Bahn AG zurück zu kommen:
Ich bin der Meinung, dass bei uns der Notfallmanager einen Opel Frontera in silber fährt, bei dem nur auf den Türen mittig das DB-Logo in rot aufgeklebt ist. Diese sind bis vor ein paar Jahren noch völlig ohne Warnanlagen rumgefahren, haben dann aber nen Blaulichtbalken bekommen und ein gelbes Rundumlicht dazu.
Das trifft jetzt die ursprüngliche Beschreibung nicht exakt, aber Fahrzeugtyp und Farbe könnten schon angehen.
Gruß,
Funkwart
Blub blub blub.... Sorry, aber so langsam kann ich es NICHT mehr hören...Zitat von knutpotsdam
§38 StVO ist nur Relevant für ANDERE Verkehrsteilnehmer...
Und sagt NICHTS, aber auch garnichts darüber aus, wann man Sonderrechte im Straßenverkehr hat. Punkt um. Das steht fest!
Sollte ein Fahrzeug Sonderrechte in anspruch nehmen und nicht unter den §35 StVO fallen, dann unterliegt es einer SONDERGENEHMIGUNG die vom zuständigen Bundes-Amt ausgestellt wurde und Genau Dieses Eine Fahrzeug "zusätzlich" in den §35 StVO ein.
Und damit diese elendige Diskussion hier mal aushört, frag ich jetzt mal die Kollegen der GWG oder RE ob ich mal eine Kopie von dem Zettel bekomme...
@T & S DRK:
Fast ;) die BAG hat nicht ein gelbes und ein blaues Rundumlicht, sondern Nur ein Blaues :)
Das "Gelbe" ist nur das Gehäuse welches von der Firma "Toll Collect" dazu benutzt wird, um den IR-Sender-Empfänger (IR = Infra-Rot) Wettergeschützt auf das Autodach zu montieren.
Wenn die BAG also mit einem dieser Fahrzeuge an einem LKW auf der Autobahn vorbeifährt, dann rufen sie darüber die Daten über den LKW ab.
(Alternativ können sie auch die Daten über den im Auto verbauten PC und die GPRS-Verbindung anhand des Nummernschildes abrufen)
MfG Fabsi
P.S.: Waren übrigens sehr informativ die Blaulichttage in Nettersheim, großes Lob an die Macher ;)
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