Moin Moin!
Stimmt so it ganz. Gegenstände die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung, z. B. im "Scannerfall", gefunden wurden und illegal sind (egal ob BtM oder Raubkopien verbotene Gegenstände usw) fallen unter den Begriff Zufallsfund. Dafür gibt es sogar einen eigenen § in der StPO. Dann wird i.d.R. ein neues Verfahren eröffnet und die Zufallsfunde sind sehr wohl verwertbar.Original geschrieben von hannibal
Und was auf dem Rechner is kann denen auch schweiß egal sein. Wenn der Rechner im Rahmen der FMS Sache sichergestellt wurde ist alles andere nicht verwertbar...
Noch was, wenn der "Angeklagte" von seiner Anschwärzung weiß und man bei einer Durchsuchung noch was bei ihm findet, kann man ihm it helfen...
Gruß...




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