Moin moin,

diese Meinung finde ich etwas blauäugig. Es mag sein, dass MP3s und gebrannte Office-Versionen vor dem Hintergrund einer "wirklich schlimmen Sache" nicht so ins Gewicht fallen und vielleicht in diesem Fall auch hinten runterfallen. Aber wenn man nach irgendwelchen Hinweisen sucht, die auf Mithören des BOS-Funkes deuten, und man findet dabei noch das ein oder andere Gigabyte an Filmen, Songs etc, könnte das schon mal zu einer Nachfrage und zu einem Hinweis an das befreundete Dezernat führen.
Und das mit dem Anwalt ist auch so ´ne Sache. a) erstmal einen guten finden und b) Glück haben, dass der Staatsanwalt nicht noch besser ist....

Wenn´s dann mal zu einer Beschlagnahme kommt, wird´s - glaube ich - schon blöd, wenn man was findet.

Gruß, Mr. Blaulicht