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Thema: blaue Blitzer zur Verkehrsabsicherung

  1. #1
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    blaue Blitzer zur Verkehrsabsicherung

    Hallo,

    hab vor einiger Zeit mal gehört dass es die klassischen orangen Blitzer, die man zum regeln der Verkehrs einsetzt auch in blau gibt.
    Hat von euch jemand solche im Einsatzt, und wie sieht es da mit der rechtlichen Seite aus? Sind die zugelassen?

    Auserdem frag ich mich ob der Einsatz von blauen Blitzern überhaubt Sinn macht, oder die Verkehrsteilnehmer nur verwirrt.

    Gruß

  2. #2
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    Also in unserem Kernstadt ELW sind die drin. Habe aber keine Ahnung, wie es mit Zulassung aussieht.

    Die sind hinter der Heckklappe so angebracht, dass man sie quasi als "Heckblitzer" nutzen kann.
    In Leitkegeln habe ich die Dinger jedenfalls noch nicht gesehen.

  3. #3
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    blaue blitzer sind nach StVO zur unfallabsicherung erlaubt auf fahrezeugen die damit ausgerüstet sind, also fahrzeuge die das blaulicht eingetragen haben!!!!

  4. #4
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    Aus zwei Gründen haben gelbe Blitzleuchten Vorteile:

    Gelbes Licht ist mit der gleichen Lichtstärke viel besser/weiter zu sehen als blaues Licht, da da zuviel vom Farbfilter geschluckt wird.

    Gelbes Licht signalisiert i.d.R. stehendes Hindernis/sehr langsam fahrendes Fahrzeug (orange bei der Ampel zum anhalten, Abschleppfahrzeuge, Straßenbau, Warnbaken bei Baustellen), blau eher "Sonderfahrt" und Platz machen, daher sollte man beim abgestellten Einsatzfahrzeug immer die Warnblinker mit anmachen, dass erkennbar ist, dass das Fahrzeug steht.

    Von daher spricht wenig für blaue Blitzleuchten zur Absicherung.
    Haribo macht Markus froh!

  5. #5
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    @MarkusB:
    Nun reagiert der Mensch aber, ob seiner Assoziation "Blaulicht = Gefahr/Polizei/Unfall" besser auf blau als auf gelb, oder orange.
    Jedenfalls geht es mir so.
    Die Sichtbarkeit bei solchen Blitzern in Warnschildern, oder Pylonen ist demnach denke ich schon gegeben.

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  6. #6
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    Das stimmt.
    Wenn eine Übung an der Straße machen und Blaulicht anhaben, schleicht jedes Auto förmlich vorbei.
    Sicherlich ist dies auch auf die angeborene Neugier und Sensationsgeilheit mancher Autofahrer zurückzuführen.
    Einer unserer Kameraden, welcher bei der Straßenmeisterei arbeitet ist dann immer fasziniert, denn wenn er auf einer Baustelle ist, 4 bis 5 Autos mit Gelblicht, plus Absicherungshänger, wird gerast wie vorher.

    Ich denke, der psychologische Effekt bei Autofahrern langsam zu fahren ist bei "Blaulicht, Feuer, Polizei, Blut, Sensation" größer als bei "Gelb, Bauarbeiter, Baustelle, Gefahr fürch mich, langweilig".
    Schließlich geben ja viele bei einer gelben Ampel auch noch noch mal Gas

  7. #7
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    @Goffl:

    Was willst du denn mit den Blaulichtern machen? Denn anhand deiner Frage gibt es keine Antwort. Wie "rotkreuz" schon geschrieben hat, darfst du sie nicht in den Privat-PKW legen, weil er keine Zulassung dafür hat (unterstelle ich jetzt mal). Ein Einsatzfahrzeug, darf sie natürlich auch einsetzen. Wenn eine Gefahrenstelle abgesichert werden muss.

    Ich weiß nicht genau, wie es mit gelben Rundumleuchten ausschaut. Fakt wird sein, dass niemand etwas dagegen sagen wird, ob es rein rechtlich zugelassen ist (oder ob das Blinklicht z.B. im Fahrzeugschein eingetragen werden muss), weiß ich nicht.

    @Osbornestier:

    Sehr richtig: Blaulicht am Straßenrand - "oh, da muss ich mal gucken". Nur dumm, wenn der Hintermann nicht genauso denkt und hinten auffährt...

    Ist schon interessant, was für Gedanken sich manche Leute machen.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  8. #8
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    Hallo,

    also eine direkte Frage hab ich dazu nicht, ich wollt einfach eine Diskussion anregen, da ich mir selbst über den Nutzen nicht ganz sicher bin. Der Grund dafür ist, dass ich neulich von einer FF gehört habe die blaue Blitzleuchten zur Verkehrsabsicherung benutzen (also zum oben auf die Pylone stecken)
    Ich persönlich kenn nur die gelb-orangen und hab damit auch schon oft im Einsatz die Erfahrung gemacht dass es die meisten Verkehrsteilnehmer gar nicht interresiert. Aufmerksamkeit bekommt man nur wenn man zum Absichern ein Fahrzeug mit Blaulicht einätzt, da das meiner Meinung nach die meisten Leute an Polizei erinnert, und wie obern schon geschrieben die Neugierde weckt.
    Ein blaues Licht ins Privatauto legen hab ich sicherlich nicht vor, das ist nicht erlaubt und bring auch nichts. Es hat schon seinen Grund warum man nicht so einfach eine Blaulichtzulassung bekommt.

    Ich hab mich eher gefragt ob so ein blauer Blitzer auf einer Pylone nützlich sein kann, wenn ich zum Absperren kein Auto mehr frei habe, denn wenn ich eh schon ein Fahrzeug mit laufendem Blaulicht neben mir stehen habe brauch ich sicherlich keine zusätzlichen blauen Blitzer.
    Die frage ist halt ob es überhabt erlaubt ist blaues Blinklicht ohne Fahrzeug einzusetzen, ob es nicht nur zusätzliche Verwirrung stiftet und ob es langfristig dazu führt dass die Autofahrer dann allgemein bei Blaulicht nicht mehr so vorsichtig reagieren (abstumpfen), denn das wäre ja gar nicht toll.

    Vielleicht fällt ja dem einen oder anderem was dazu ein

    Gruß

  9. #9
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    @Goffl: Wer will dir denn verbieten mit einer Pylone und blauem Blitzer durch die Gegend zu rennen ? Stell ich mir grad vor *gg* also das dürfte nun kein Problem darstellen.

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  10. #10
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    Original geschrieben von Carloz
    @Goffl: Wer will dir denn verbieten mit einer Pylone und blauem Blitzer durch die Gegend zu rennen ? Stell ich mir grad vor *gg* also das dürfte nun kein Problem darstellen.

    greetZ
    CarloZ
    Die StVO und StVZO z.B. Alles was im Straßenverkehr eingesetzt wird (und seien es nur Warnlampen) brauchen eine derartige Zulassung.

    Wenn Du das ganze außerhalb des Straßenverkehrs einsetzt interessiert das wirklich keinen....


    duese

  11. #11
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    @duese: Achso. Das wusst ich nich.
    Okay, dann muss es laut den Verordnungen eine Zulassung haben.
    Dürfte doch aber für die FW/THW kein echtes Problem darstellen solch eine Warnpylone, oder ähnliches zugelassen zu bekommen, oder ?

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  12. #12
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von rotkreuz
    blaue blitzer sind nach StVO zur unfallabsicherung erlaubt auf fahrezeugen die damit ausgerüstet sind, also fahrzeuge die das blaulicht eingetragen haben!!!!
    Das steht doch gleich wo genau?

  13. #13
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    Hallo !

    Also, die StVO spricht nur von gelbem Licht. Die RSA beschreibt ebenfalls nur gelbes Licht.
    Wenn, dann steht das in der DIN 67527 Teil 1 Ortsfest, bzw. Teil 2 für Gefahrenstellen. Diese liegt mir jedoch nicht vor.

    Wir haben mehrere LF mit blauen Nissen-Leuchten die im Fahrzeug geladen werden . . . Ich denke mir das dies dann auch irgendwo steht, das es zulässig ist. Es muss ja, wegen der Haftung !

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  14. #14
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    @matze81

    das steht in der StVO §38 gelbes und blaues blinklicht.
    Blaues Blinklicht und Einsatzhorn nur wenn höchste Eile geboten ist, Menschenleben in Gefahr sind oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind oder bedeutende Sachwerte erhalten werden müssen.
    Blaulicht und Horn ordnen an:Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

    Blaulicht alleine nur zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder der Begleitung von Fahrzeugen und geschlossenen Verbänden verwendet werden

  15. #15
    C-B00|_ Gast
    Also...
    Wir haben uns unseren MTW selber ausgebaut.... hinten in dem Kofferraum haben wir blaue LED bliter eingebaut ... zur absicherung, WEIL wenn die 3. kennleuchte durch den Kofferraum verdeckt ist, is es seit neustem pflicht, Heckblitzer einzubauen

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