Zitat von fwmorpheus
Sorry ich hab nie was von festmontiert gelesen.
Fakt ist auf jedenfall es macht überhaupt keinen Unterschied.
Zitat von fwmorpheus
Sorry ich hab nie was von festmontiert gelesen.
Fakt ist auf jedenfall es macht überhaupt keinen Unterschied.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Erlaubt im Sinne einer Verordnung sind die Teile nicht. Man verwendet sie lediglich um den durch das Öffnen der Heckklappe o.ä verdeckten Abstrahlbereich der blauen Rundumkennleuchten zu ersetzen.
siehe §52 Abs. 3 StVZO
MfG
Frank
Zitat von Alex22
@Alex22: Es macht wohl einen Unterschied, ob die Teile zum Fahrzeug gehören und auch dort in den Zulassungspapieren eingetragen sind, oder ob es mobile Geräte sind, da mobile Geräte nicht durch die Zulassung des PKW's abgedeckt sind, da diese FAHRZEUGUNABHÄNGIG betrieben werden oder sagst du deinen Blitzlampen, dass sie nur dann blitzen dürfen, wenn auch am Kfz die Rundumleuchten in Betrieb sind?Zitat von F64098
@F64098: Die Dinger sind keine Einbaugeräte als Ersatz für die hintere Rundumleuchte, sondern fahrzeugunabhängige Warngeräte mit blauem anstatt gelbem Aufsatz, welche man im Bedarfsfall bis zu 1 km hinter dem Fahrzeug aufstellt, womit das Thema "Heckklappe offen" erledigt wäre.
Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
Denken, drücken, (warten), sprechen!
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