Erlaubt heißt, dass es irgendwelche Rechtsvorschriften gibt, die den Betrieb rechtfertigen bzw. einschränken.

z.B.: §38 augelegt: "Absichern einer Einsatzstelle", da aber in der StVZO nur festmontierte Rundumkennleuchten in Blau (und keine Diskussion über Magnetfüße anfangen, die gibt's schon woanders) vorgesehen sind, ist es fraglich, ob diese Blitzleuchten nach einer anderen Rechtsvorschrift eingesetzt werden dürfen.

§52 Abs. 3 StVZO sieht nur blaue Rundumkennleuchten am Fahrzeug selbst vor, §53a StVZO definiert nur gelbe Warnleuchten (tragbar) und §38 StVO sieht indes auch nur gelbes Blinklicht als Warnsignal an.