Hallo !

Tja nun, wenn man die leuchten vom Fahrzeug entfernt aufstellt, kann das mit der StVZO nichts mehr zu tuen haben, zumindest nicht als paralelle Auslegung blaues Blinklicht an Einsatzfahrzeugen etc.

Hier wäre jetzt die Aussage der RSA, StVO bzw. GUV - Richtlinien interessant !? Aber da steht nichts genaues drinn, man spricht lediglich immer von gelben Warnleuchten .

Aber, auf der anderen Seite die Hersteller von Warnleuchten etc. sind auf die Einhaltung von Richtlinien angewiesen, sonst würde keine Kommune bzw. Behörde diese Leuchten beschaffen.
So z.b. hat die Fa. NISSEN eine neue verbesserte LED - leuchte herausgebracht und kurz danach wieder aus dem Programm genommen, einfach weil die Zulassung für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr fehlte bzw. nicht erteilt wurde.

MfG