Joa .. Ist auch ne Überlegung.

Aber ich würd das unterscheiden. Wenn die Frau bei einem echten Alarm die Leute anruft und einer macht nen Unfall, dann ist das natürlich über die Versicherung abgedeckt, da es sich ja auf dem Weg zum Einsatz handelte.

Aber stell dir mal vor die Frau hat ne Fehlauslösung und denkt die Sirene geht oder macht das aus Spaß. Dann ist der Feuerwehrmann ja nicht versichert, weil er ja nicht offiziell auf dem Weg zum Einsatz war.

Hier ist nun die Frage was das Gericht entscheidet. Zahlt die Versicherung doch, weil der Feuerwehrmann ja nicht wissen konnte ob Einsatz ist oder nicht, bekommt die Frau mitschuld, weil sie den Feuerwehrmann ja erst dazu gebracht hat ins FW-Haus zu fahren, oder sonst irgendwie.

Bei den Meldern ohne BOS-Zulassung sieht es ähnlich aus. Solange der wunderbar funktioniert und der FW-Mann auf dem Weg zu einem echten Einsatz verunfallt ist alles ok. Wenn aber der Melder ne Fehlauslösung hat kann es durchaus sein, dass der Feuerwehrmann bzw die Gemeinde den schwarzen Peter hat, da ja nachweislich der Melder gar nicht zur Alarmierung der Kräfte geeignet ist, und die Gemeinde da u.U. fahrlässig die Möglichkeit einer Fehlauslösung und eines Unfalls in kauf genommen hat.

Und ähnlich sieht es meiner Meinung nach mit der SMS aus, wenn der FW-Mann nicht 100% darüber informiert ist, dass es kein zulässiges Alarmmittel ist. Und deshalb die Frage eben. Kann man sich mit einer Unterschrift, oder technischen Maßnahmen dagegen wehren, dass man als Versender eine Mitschuld bekommt, wenn die SMS zweifelsfrei nur als INFO zu verstehen ist, und wie groß ist die Möglichkeit sowieso als Versender mitschuld zu haben.

PS: Bitte nicht OT werden. Das Thema ist meiner Meinung nach zu wichtig um hier abzuschweifen.

Gruß Joachim