In der StVO ist die Verwendung der Lichthupe (Blinken des Fernlichts) als allgemeines Warnzeichen beschrieben und vorgesehen. Ich denke dies ist der Ansatzpunkt, auf dem man aufbauen kann. Im Prinzip muss man ja nur noch einen Paragraphen schaffen, der die "automatische Lichthupe" für Sonderfahrzeuge legalisiert.