Hallo,
Eine richtige Springlichschaltung fuktioniert nachts natürlich nicht. Mit einschalten des Fahrlichts wird diese automatisch Abgeschaltet.Original geschrieben von Andreas 53/01
Hier ist die Gefahr der Blendung der entgegenkommenden natürlich sehr groß! Insbesondere Nachts!
Ist natürlich die Frage in wie weit §35 StVO hier greift. Ich kann ja auch durch einfache Lichthupe einen Blenden. Und die Benutzt man schon mal um jemanden seine Sonderrechte "klarer" zu machen.
Kommt es dadurch zu Gefährdungen oder Schädigung anderer,
kann der Fahrer zusätzlich auch wegen Mißbrauch der Lichttechn. Einrichtungen seines Fahrzeuges belangt werden!