Hallo!

Zu diesen Geräten sei gesagt,
sie sind auch nur in Verbindung mit den herkömmlichen Rundumleuchten für blaues Blinklicht zugelassen für Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sein dürfen!!
Alle anderen Fahrzeuge dürfen damit nicht ausgerüstet sein!

" Frontblitzer " ,
unterliegen den gleichen Bestimmungen!


MfG