Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :
Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!
Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!
MfG
Wir folgen der Anordnung und bauen alles wieder aus
Trotz Verbot, bleibt das Springlicht drin
Wir haben kein Springlicht, aber bei Neufahrzeugen sollte es eingebaut werden
Wir haben kein Springlicht, Neufahrzeuge sollen auch keins bekommen
Wir wollen trotz Verbot es Nachrüsten
Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :
Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!
Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!
MfG
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