Original geschrieben von Andreas 53/01
Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :

Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!

Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!

MfG
Hihi,

danke für die unterstützende Erklärung.

Caro.