Hihi,Original geschrieben von Andreas 53/01
Ach,
habe ich doch glatt vergessen zu erwähnen :
Natürlich nur an jenen Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 und §55 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn führen dürfen!!
Das schließt "Private-PKW" nicht immer aus!!
MfG
danke für die unterstützende Erklärung.
Caro.