Umfrageergebnis anzeigen: Wie geht ihr mit dem Verbot von Springlicht um ?

Teilnehmer
78. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wir folgen der Anordnung und bauen alles wieder aus

    5 6,41%
  • Trotz Verbot, bleibt das Springlicht drin

    26 33,33%
  • Wir haben kein Springlicht, aber bei Neufahrzeugen sollte es eingebaut werden

    12 15,38%
  • Wir haben kein Springlicht, Neufahrzeuge sollen auch keins bekommen

    31 39,74%
  • Wir wollen trotz Verbot es Nachrüsten

    4 5,13%
Ergebnis 1 bis 15 von 65

Thema: Springlicht

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  1. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    Nun, der Ansatzpunkt hier zusuchen, wird schwierig, da die Verwendung von Fernlicht eigentlich nur zum Überholen außerhalb Geschlossener Ortschaften zulässig ist! ( §5 StVO Abs.5 )
    oder wer sich oder andere Gefährdet sieht!
    Nur hier sehe ich einen möglichen Ansatzpunkt, eine Springlichtschaltung zu ermöglichen!

    Bleibt aber immer die Techn. Anforderung an solche Anlagen, die eben noch nicht geregelt sind!

    Also, mein Tip : Nur wenn Die Ausstellende Behörde eine Springlichtschaltung erlaubt, und die Techn. Richtlinie festlegt, wie diese beschaffen und geschaltet werden muss, ist eine Verwendung bedenkenlos!

    p.s. ich hab allerdings z.zt. nur die Fassung der StVO, StVZO und StVG von ´96 vorliegen, die letzte Änderung vom 28.06.98 liegt noch nicht vor, möglicherweise gibt es hierzu neue oder mehr Informationen!?

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (03.07.2002 um 20:11 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

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