Die Berufsfeuerwehr in Lübeck hat vor einigen Wochen eine Dienstanweisung erlassen, in der die Nutzung des Springlichts in den Fahrzeugen der BF (also in allen KTW/RTW/NEF/NAW im kommunalen RD der Hansestadt Lübeck) untersagt worden ist.

In der Praxis sieht es so aus, dass der überwiegende Teil der Kollegen das immernoch vorhandene Springlicht weiterbenutzt.

Ich kann auch nicht verstehen, warum man die effektivste aller Sondersignalanlagen (kilometerlange Reichweite --> sehr frühzeitige Warnung) auf einmal verbieten sollte.