Hallo!
Nun, es ist doch so das das sog. intermitierende Licht ( Springlicht ) in Deutschland in der StVZO ( Straßenverkehrs Zulassungsverordnung ) nicht vorgesehen ist !
Andere als die im §49 - 54b der StVZO genannten Lichteinrichtungen nicht nicht zulässig!
Ausnahmeregelungen können die Innenministerien per Erlaß aussprechen, die aber immer in jedem Fall jederzeit wiederrufen werden können!
Es wird so ausgehen, wie bei den Frontblitzern auch, das nach 10 Jahren die " illegale " Verwendung per § erlaubt wird !
Da der Druck und die Zahl der Nutzer immer mehr zunimmt, so das der Gesetzgeber dann eigentlich nicht mehr zurück kann!
Erinnert euch mal daran, wie das war als 1988 die ersten Frontblitzer in Deutschland hergestellt und Vertrieben wurden, es aber noch keine exakte Definition in der StVZO zu finden war!
MfG