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Thema: Mit Scanner erwischt

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Christian Gast
    Hallo,

    ich will ja nicht in Abrede stellen das der "Verkehrsfunk der anderen Art" manchmal ganz nützlich sein kann, aber dann sollte man das so installieren das man das nicht sieht und hört. Tip:

    Man kaufe sich einen Schlater der ins Armaturenbrett des PKW passt (z.B. für heizbare Heckscheibe) damit schaltet man die Betriebsspannung des Scanners. Der Strom wird über die Zündung abgegriffen. Der Scanner an sich wird verdeckt eingebaut, die Antenne läuft mit einem Y-Kabel (Conrad Electronic) über die Radioantenne. Ein kleiner unaufälliger Zusatzlausprecher im Fußraum und fertig ist die Kiste.

    Wird man angehalten, schaltet man den Schalter auf aus, und die Zündung ab schon ist der Scanner stromlos. Auf dem Scanner würde ich nur die eine (wichtigste) Frequenz speichern ... natürlich einen Amateurfunkkanal.

  2. #2
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    337
    Hallo,

    mich würde trozdem ma jetzt interresieren was denn nu rausgekommen ist ?

  3. #3
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    1.778
    Hallo.

    wenn was näheres fest steht,wird sich Arne hier schon melden...

    Und wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr wenn auch schon nach einem halben Jahr und nicht eher...


    Also,abwarten...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Hallo.

    wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr
    Warum? Warst du auch schon mal in der Situation?
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  5. #5
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    1.778
    Nein! Es ist aber meistens so,wenn was sein sollte, das es erst ca. nach nem Jahr oder so zur Verhandlung kommt...

  6. #6
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    427
    OK, dann sag ich auch schon nix mehr ;-)

    Gruss Andy
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  7. #7
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    501
    Zitat Zitat von Holger2784
    Nein! Es ist aber meistens so,wenn was sein sollte, das es erst ca. nach nem Jahr oder so zur Verhandlung kommt...
    Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.

    Gruß Marv

  8. #8
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.Gruß Marv
    Du hast also schon mal eine Handtasche geklaut?? ;-)

  9. #9
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Die kleinen Sachen wie en Handtaschendiebstahl sind nach nem Jahr dran.Die großen Angelegenheiten dauern länger.Ich sprech aus Erfahrung.
    Ne, wird wohl eher ein Koffer gewesen sein ;-)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2003
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    3.902
    Zitat Zitat von Holger2784
    Und wenn es zu einem Verfahren kommen sollte,kommt es meistens erst nach einem Jahr wenn auch schon nach einem halben Jahr und nicht eher...
    Das ist ein grundsätzliches Problem der deutschen Justiz.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

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