Es gibt hierzu eine nette Stellungnahme von einer Anwaltskanzlei aus Würzburg:
www. kanzlei-spengler.de/rtdrecht/sorecht.html

Hierbei wird die Meinung vertreten, dass das sog. Strassenräumen durchaus erlaubt ist und keineswegs der StVO widerspricht.

Aus meiner Erfahrung würde ich davon aber abraten! Sondersignalfahrten bergen statistisch eine 8mal höhere Unfallgefahr gegenüber "Privat"-Fahrten. Zudem wird man mit NEFs meist deutlich schlechter wahrgenommen als mit den großen Fahrzeugen. Im der Stadt kommt das zweite Fahrzeug ohnehin meist schwerer durch den Verkehr, weil die meistens Staus nach dem ersten Fahrzeug dir Lücken wieder schließen. Und bis die dan kapieren, dass da noch einer kommt... Naja

Ich glaube einfach nicht, dass es wirklich etwas bringt
(Nutzen-Risiko-Abwägung) !!
Liegt vielleicht daran, dass ich bei den bereits erwähnten Walter und Meyer (die mit dem Rettungsdienstbuch) in die Lehre gegangen bin...