Ist schon alles gut und richtig was Du da sagst. Aber demnach würden in der Landrettung regelmäßig gegen die StVo verstoßen werden. -Das schnellere Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft ohne konkreten Folgeeinsatz darf keine Indikation für Sonderrechte sein-
Mich würde einfach nur interessieren, ob es irgendwo (z.B. im Rahmen eine Gerichtsverfahrens) eine juristische Legitimation für das Begleiten des RTWs mit SR auf einer SR-Patientenfahrt gibt/gegeben hat. Im Prinzip wäre es dann auch erstmal belanglos, ob das NEF mit SR vor oder hinter dem RTW fährt.
Über Vor- und Nachteile braucht im Prinzip nicht diskutiert werden, da wird jeder Rettungsdienstler mit ein bißchen Erfahrung sicherlich sein eigenes Bild machen können.